Entschuldigungen
Ist Ihr Kind krank, so benachrichtigen Sie bitte die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer entweder persönlich oder in schriftlicher Form.
Bis zum dritten Tag des Fernbleibens vom Unterricht sollte diese Benachrichtigung (Entschuldigung) erfolgt sein.
Die Entschuldigung kann natürlich einem Mitschüler mitgegeben werden.
So könnte eine Entschuldigung aussehen:
Stadtallendorf, den ................
Entschuldigung
Mein Sohn/ meine Tochter .......................... (Name des Kindes) konnte
vom __.__. (1. Fehltag) bis __.__. (letzter Fehltag) die Schule nicht besuchen, da
er / sie ........................................................................ (Bezeichnung der Erkrankung) hatte.
Mit freundlichen Grüßen
....................................... (Unterschrift)
Beurlaubungen
Aus besonderem Grund kann die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer Schüler bis zu zwei Tage, die Schulleiterin / der Schulleiter bis zu fünf Tage vom Unterricht befreien.
Die Beurlaubung von Schülern / Schülerinnen unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Entsprechende begründete Anträge sind von den Erziehungsberechtigten rechtzeitig schriftlich formlos bei der Schulleitung zu stellen.
Gesundheit
Im Fall einer ansteckenden Krankheit (z. B. Windpocken, Masern, Läuse usw.) informieren Sie bitte umgehend die Schule. Ihr Kind darf erst dann wieder in die Schule kommen, wenn der Arzt in einem Attest bestätigt hat, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
Auch bei Fieber, starkem Schnupfen und Husten sollte Ihr Kind nicht in die Schule geschickt werden.
Achten Sie bitte darauf, dass ihr Kind wettergerechte Kleidung anhat. Bitte sorgen Sie dafür, dass ihr Kind ausgeschlafen in die Schule kommt.
